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E1 3881059 |
Preis VE 1 Stück
14,22 €
(14,22 € / l)
PZN 01867557
Ausreichend verfügbar, Lieferzeit 2-3 Tage
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Artikel-Beschreibung: nachgefärbt |
Typ: 1 Liter Flasche |
UK: 10 Stück |
Gewicht: 1 kg |
E1 3881105 |
Preis VE 1 Stück
7,52 €
(30,08 € / l)
PZN 08505165
Ausreichend verfügbar, Lieferzeit 2-3 Tage
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Artikel-Beschreibung: ungefärbt |
Typ: 250 ml Spenderflasche |
UK: 20 Stück |
Gewicht: 0.25 kg |
E1 3881156 |
Preis VE 1 Stück
14,04 €
(14,04 € / l)
PZN 02181974
Ausreichend verfügbar, Lieferzeit 2-3 Tage
|
Artikel-Beschreibung: ungefärbt |
Typ: 1 Liter Dosierflasche |
UK: 10 Stück |
Gewicht: 1.02 kg |
E1 6504256 |
Preis VE 1 Stück
69,20 €
(13,84 € / l)
PZN 03036731
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Artikel-Beschreibung: nachgefärbt |
Typ: 5 Liter Kanister |
UK: |
Gewicht: 5 kg |
Preis
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Braunoderm
Alkoholische, gebrauchsfertige Lösung mit PVP-Jod. Als Sprechstundenbedarf abrechenbar, kurze Einwirkzeit. DGHM-/VAH-gelistet.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise
Gefahrenhinweise
H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.Sicherheitshinweise
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P260 - Dampf nicht einatmen.
P280 - Augenschutz tragen.
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 - Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.Zusätzliche Hinweise
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung: Dämpfe können ein explosionsfähiges Gemisch mit Luft bilden. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.